Feuerstätten- und Brandverhütungsschau: hoheitlich Aufgabe
- Der zuständige Bezirksschornsteinfegermeister besichtigt persönlich in regelmäßigen Abständen während des Zeitraums seiner Bestellung sämtliche Anlagen (Feuerungsanlagen für feste, flüssige und gasförmige Brennstoffe) in den Gebäuden des ihm zugeteilten Bezirkes, in denen Arbeiten nach den Rechtsverordnungen (Schornsteinfegergesetz / Schornsteinfeger-Handwerksgesetz) sowie nach der Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen (Bundes-Immissionschutzgesetz 1.BImSchV) oder nach den landesrechtlichen Bauordnungen durchzuführen sind. Er prüft die Betriebs- und Brandsicherheit der Anlagen (Feuerstättenschau). Diese Begutachtung dient dem vorbeugenden Brandschutz.
- Während der Feuerstättenschau setzt der Bezirksschornsteinfegermeister gegenüber den Eigentümer fest, welche Schornsteinfegerarbeiten durchzuführen sind und innerhalb welchen Zeitraums dies zu geschehen hat
- Dies wird in einem schriftlichen Bescheid (Feuerstättenbescheid) zugesandt.
- Mit diesem Bescheid wird Ihnen nun die Verantwortung zur Durchführung der Schornsteinfegerarbeiten übertragen. Sie können einen zugelassenen, in der Handwerksrolle eingetragenen Schornsteinfegerbetrieb die Tätigkeiten ausführen lassen. Dieser bestätigt Ihnen die ordnungsgemäße Ausführung auf gesetzlich vorgeschriebenen Formblättern. Diese sind dem zuständigen Bezirksschornsteinfegermeister zu übermittel, der die fristgemäße Durchführung der vorgeschriebenen Arbeiten überwacht.
- Als bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger werde ich diese hoheitlichen Tätigkeiten zum Schutz von Leben und Vermögenswerten im mir zugewiesenen Bezirk Dresden-Stadt 1231-XX, siehe auch nachfolgendes Straßenverzeichnis des zu verwaltenden Bezirks.
Für Fragen stehe ich Ihnen jederzeit gern zur Verfügung.