Energieberatung:

 Sie wissen nicht ob Ihr Gebäude dem energetischen Zustand der heutigen Zeit entspricht. Eine Energieberatung vor Ort kann Ihnen Aufschluss über Energieverluste und Einsparmöglichkeiten geben. Als unabhängiger neutraler Energieberater des Handwerkes kann ich Ihnen Möglichkeiten zur Energieeinsparung mitteilen.

Der Gebäudeenergieberater ist eine Fortbildung für Handwerksmeister. Die bestandene Prüfung berechtigt mich für Bestandswohngebäude Verbrauchs- und Bedarfsausweise auszustellen und Energieberatung durchzuführen.

Die Energieeinsparverordnung (EnEV) ist ein Teil des deutschen Wirtschaftsverwaltungsrechtes. In ihr werden vom Verordnungsgeber auf der rechtlichen Grundlage der Ermächtigung durch das Energieeinsparungsgesetz (EnEG) Bauherren bautechnische Standardanforderungen zum effizienten Betriebsenergieverbrauch ihres Gebäudes oder Bauprojektes vorgeschrieben. Sie gilt für Wohngebäude, Bürogebäude und gewisse Betriebsgebäude.

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  21.05.2012 Ferienhaus Ostsee