Bauberatung und Bauabnahmen: hoheitlich

  • Bauberatung bei Neu-,Um- und Ausbau
  • Vor Baubeginn einer Feuerstätte muss der zuständige Bezirksschornsteinfeger informiert werden.
  • Bei der darauf folgenden Ortsbesichtigung werden Möglichkeiten über die Errichtung der Feuerungsanlage (Feuerstätte, Verbindungsstück, Schornstein) sowie die gesetzlichen Bestimmungen nach geltendem Baurecht besprochen. Dies wird in einer Unbedenklichkeitsbescheinigung durch den Bezirksschornsteinfegermeister mitgeteilt.
  • Hinweis:
  • Bei komplettem Neubau eines Schornsteines muss eine Rohbauabnahme durch den Bezirksschornsteinfegermeister erfolgen (Schornstein - unverkleidet und unverputzt, Dachkonstruktion / Dachstuhl vorhanden) Bei bauartgerechter Erstellung wird die Tauglichkeit des Schornsteines schriftlich bescheinigt.
  • Nach Fertigstellung der Feuerungsanlage muss eine Abnahme durch den Bezirksschornsteinfegermeister erfolgen.
  • Insofern keine Mängel vorliegen, wird die sichere Benutzbarkeit der Feuerungsanlage bescheinigt. Somit ist eine gefahrlose und sichere Benutzung der Feuerungsanlage gewährleistet.

 

Als bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger werde ich diese hoheitlichen Tätigkeiten zum Schutz von Leben und Vermögenswerten im mir zugewiesenen Bezirk Dresden-Stadt 1231-XX, siehe auch nachfolgendes Straßenverzeichnis des zu verwaltenden Bezirks.

Für Fragen stehe ich Ihnen jederzeit gern zur Verfügung.

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